Service und Wartungsintervalle

Die DIN 14406 Teil 4 (Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten) legt in ihrer Tabelle 1 einen Mindestumfang von an Feuerlöschern durchzuführenden Prüfarbeiten fest, der unter brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Aspekten zu sehen ist.

Bei Pulver-, Wasser- und Schaumfeuerlöschern müssen diese beiden Prüfungsarten durchgeführt werden.
Bei Kohlendioxidlöschern wird nur die brandschutztechnische Prüfung erforderlich, weil der sicherheitstechnische Aspekt bei diesen Löscherarten im Falle der Wiederbefüllung nach Ablauf der Prüffrist durch den Sachverständigen abgedeckt wird.

Die Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller gelten vorrangig vor der Tabelle 1 der DIN 14406 Teil 4.

Brandschutztechnische Prüfung:

Allgemeiner Zustand, Sauberkeit
* Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
* Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
* Gewicht oder Volumen des Treibgases
* Weitere Verwendbarkeit oder Wiederverwendbarkeit des Löschmittels durch Sichtprüfung
* Dichtstellen und Dichtungen
* Kanäle und Leitungen, durch die Löschmittel und/oder Treibmittel transportiert werden, hinsichtlich Beschädigungen,  Korrosionserscheinungen und freien Durchgang
* Bei Aufladelöschern Druck oder Gewicht des Treibgases prüfen

Weitere Maßnahmen:

* Funktionsbereitschaft wiederherstellen
* Beschriftung nach Instandhaltung
* Löscherhalterungen prüfen

Sicherheitstechnische Prüfung:

* Armaturen, Schläuche, Sicherungen
* Fälligkeiten von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung (DruckbehV)
* Schutzanstriche (z.B. auf Korrosionserscheinungen)
* Kunststoff-Formteile auf Beschädigungen
* Auslöse- und Unterbrechnungseinrichtungen
* Gewindeanschlüsse hinsichtlich mechanischer Beschädigungen und Gängigkeit
* Beschaffenheit des Innenraums des Löschmittelbehälters durch Sichtprüfung (Entleerung des Behälters)
* Sicherheitseinrichtungen hinsichtlich Beschädigungen und Korrosionserscheinungen

Die DruckbehV mit ihren technischen Regeln (TRB/TRG) ist zu beachten!

Wartungsintervalle von Brandschutzeinrichtungen

Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Wartung von verschiedenen
Brandschutzeinrichtungen. Hier wollen wir Ihnen einen
Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Fristen geben:

Feuerlöscher:
DIN 14406 Teil 4 – Instandhaltung von Feuerlöschern TRB 801 Punkt 18 innerhalb der Druckbehälterverordnung
GGVS – Gefahrgüterverordnung Straße einschl. der dazugehörigen ADR-Richtlinen Versammlungsstättenverordnung, Geschäftshausverordnung

Wandhydranten:

DIN 14461 Teil1 Steigleitung „naß“ und „naß/trocken“
DIN 14462 Teil 2 Steigleitung „trocken“

Die Brandschutzeinrichtungen sind in folgenden Intervallen zu prüfen:
(Prüffristen und Prüfpflichten beziehen sich immer auf gesetzlich vorgeschriebenes Gerät oder Einrichtungen)

  * Feuerlöscher: * alle 24 Monate
  * Feuerlöscher im GGVS-Verkehr:* alle 24 Monate
  * Feuerlöscher in Versammlungsstätten:* alle 24 Monate
  * Feuerlöscher in Geschäftshäusern:* alle 24 Monate
  * Wandhydranten „naß“ und „naß/trocken“:* alle 12 Monate
  * Wandhydranten „trocken“:* alle 12 Monate
  * Faltschläuche in Wandhydranten:* alle 60 Monate
  * Formfeste Schläuche in Wandhydranten* alle 12 Monate